Allgemeine Herstellungs- und Lieferbedingungen
MUSIKPRODUKTION
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Diese Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Verträge, die Auftragsproduktionen zur Herstellung von Tonaufnahmen (vorführfähige und fertiggestellte Masterkopie bzw. eine Teilleistung ohne vorführfähige und fertiggestellte Masterkopie, im Folgenden auch Produkt) zum Inhalt haben oder damit zusammenhängen, zum Beispiel Mixing und Mastering, unabhängig davon, ob der oder die Vertragspartner:in von BLUE BAY STUDIOS Unternehmer:in oder Verbraucher:in ist. Diese AGB sind zwingender Bestandteil jedes Angebots von BLUE BAY STUDIOS und damit jedes Vertrags, der mit BLUE BAY STUDIOS abgeschlossen wird.
1.2 Angebote von BLUE BAY STUDIOS sind freibleibend. Unterbreitet BLUE BAY STUDIOS ein Angebot, so akzeptiert der oder die Angebotsempfänger:in diese AGB durch den Eintritt in Vertragsverhandlungen mit BLUE BAY STUDIOS. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des oder der Angebotsempfänger:in ist ausgeschlossen.
1.3 Hat BLUE BAY STUDIOS ein Angebot gemäß Punkt 1.2 dieser AGB gelegt und tritt der oder die Angebotsempfänger:in in Vertragsverhandlungen ein, so ist BLUE BAY STUDIOS erst dann gebunden, wenn BLUE BAY STUDIOS den vom oder von der Angebotsempfänger:in gewünschten Vertragsabschluss schriftlich bestätigt. Eine Bestätigung per Fax oder E-Mail mit digitaler Signatur ist ausreichend. Bis zum Zugang dieser Bestätigung ist BLUE BAY STUDIOS nicht gebunden. Bestätigt BLUE BAY STUDIOS schriftlich den vom oder von der Angebotsempfänger:in gewünschten Vertragsabschluss, dann ist der Produktionsvertrag wirksam und es gelten diese AGB. Der oder die Angebotsempfänger:in wird deshalb in diesen AGB in der Folge als Auftraggeber:in bezeichnet.
1.4 Entstehen BLUE BAY STUDIOS vor Bestätigung des Produktionsvertrags für Leistungen im Vertrauen auf das Zustandekommen des Produktionsvertrags Kosten bzw. Aufwendungen, zum Beispiel wenn BLUE BAY STUDIOS auf ausdrücklichen Wunsch oder aufgrund des Termindrucks Tondaten importiert oder es aus anderen Gründen mit den Arbeiten an der Herstellung beginnen muss, dann gelten ebenfalls diese AGB. Der oder die Angebotsempfänger:in ist zur vollständigen Bezahlung von Kosten und Aufwand von BLUE BAY STUDIOS, die im Vertrauen auf das Zustandekommen des Produktionsvertrags entstanden sind, verpflichtet.
2. ENTGELTE, KOSTEN
2.1 Das im Produktionsvertrag ausdrücklich vereinbarte Nettoentgelt (im Folgenden Produktionskosten) deckt nur die Herstellung des im Produktionsvertrag ausdrücklich vereinbarten Produkts einschließlich der im Produktionsvertrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsbefugnis. Material, das nicht Teil des Produkts ist, zum Beispiel Ausgangsmaterial, Rohmaterial oder Material, das im Zuge der Herstellung des Produkts entsteht, schuldet BLUE BAY STUDIOS nicht, sofern das Material nicht vom oder von der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellt worden ist. Sofern BLUE BAY STUDIOS und der oder die Auftraggeber:in nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbaren, verbleibt solches Material zur Gänze im Eigentum von BLUE BAY STUDIOS. Jegliche Nutzung dieses Materials durch den oder die Auftraggeber:in bedarf stets einer gesonderten Vereinbarung mit BLUE BAY STUDIOS.
2.2 Sofern BLUE BAY STUDIOS und der oder dieAuftraggeber:in nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbaren, sind insbesondere folgende Kosten und oder Entgelte nicht in den vereinbarten Produktionskosten enthalten.
Kosten für Sonderleistungen. Alle Kosten, die nicht die Herstellung des Produkts selbst betreffen, also alle Kosten für Sonderleistungen wie Studiomiete, Komposition, Arrangement, Organisation, Mischungen, Mastering, Auswahl von Mitwirkenden wie Sprecher:innen, Interpret:innen, Komponist:innen, Musiker:innen, produzierenden Personen, Arrangeur:innen, Coaches und sonstigen Mitwirkenden und beigezogenen Personen. Sofern die Sonderleistungen nicht von Dritten erbracht und direkt an den oder die Auftraggeber:in verrechnet werden, stellt BLUE BAY STUDIOS Sonderleistungen im Einklang mit Punkt 2.3 dieser AGB zusätzlich in Rechnung.
Mehrkosten. Sämtlicher Mehraufwand gegenüber den vereinbarten Produktionskosten, insbesondere erstens Kosten gemäß der Punkte 3.10 und 4.6 dieser AGB und weiters zweitens Kosten, die aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle während der Herstellung einschließlich bis zum Mastering entstehen. Auch solche Mehrkosten sind vom oder von derAuftraggeber:in zu tragen und werden von BLUE BAY STUDIOS gemäß Punkt 2.3 dieser AGB zusätzlich verrechnet.
Entgelte einschließlich an Verwertungsgesellschaften zu leistende Zahlungen und Kosten im Zusammenhang mit der Einholung von Rechten und oder Bewilligungen, die der oder die Auftraggeber:in zur Nutzung, Bearbeitung und Verwertung von Inhalten im Zusammenhang mit der Herstellung des Produkts und der von der Auftraggeber:in benötigten Nutzung des Produkts benötigt, zum Beispiel Lizenzgebühren für Dolby, Klärung von allfälligen Urheber und Leistungsschutzrechten einschließlich Bearbeitungen wie etwa Sampling und Synchronisation, von Persönlichkeitsrechten einschließlich Urheberpersönlichkeitsrechten, von Vergütungsansprüchen und ähnlichen Ansprüchen. Sofern BLUE BAY STUDIOS Vergütungsansprüche, die Verwertungsgesellschaften wahrnehmen, zustehen, so bleiben diese vom Produktionsvertrag unberührt und ungeschmälert bei BLUE BAY STUDIOS.
Kosten für die Herstellung von Vervielfältigungsstücken des Produkts.
Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll, Transport, Lagerung und allfällige mit solchen Leistungen zusammenhängende Versicherungen. Wünscht der oder die Auftraggeber:in von BLUE BAY STUDIOS den Abschluss mit einem bestimmten Dienstleister, zum Beispiel einem Spediteur oder einer Versicherung, so ist dies BLUE BAY STUDIOS schriftlich und im Voraus proaktiv ausdrücklich mitzuteilen. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines solchen vom oder von der Auftraggeber:in gewünschten Vertrags trägt zur Gänze der oder die Auftraggeber:in, und zwar auch dann, wenn BLUE BAY STUDIOS in eigenem Namen zu diesem Zweck mit einer Versicherung die von der Auftraggeber:in gewünschte Versicherungsdeckung vereinbart.
2.3 BLUE BAY STUDIOS hat die freie Wahl, ob der oder die Auftraggeber:in die in Punkt 2.2 genannten Kosten und Entgelte direkt gegenüber Dritten begleicht oder ob BLUE BAY STUDIOS diese über sich kanalisiert und selbst direkt bezahlt und diesen Kostenposten allenfalls samt Aufschlag dann an den oder die Auftraggeber:in fakturiert. BLUE BAY STUDIOS ist berechtigt, diese Kosten und Entgelte nach eigener Wahl zu pauschalieren oder nach der jeweils aktuellen Preisliste von BLUE BAY STUDIOS samt den dort genannten Preisen zu verrechnen, wobei BLUE BAY STUDIOS berechtigt ist, Zeitaufwand in Stundensätzen je angefangener Stunde zuzüglich Umsatzsteuer abzurechnen.
2.4 Die Einräumung jeder im Produktionsvertrag vereinbarten Befugnis zur Nutzung des Produkts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller vom oder von der Auftraggeber:in nach dem Produktionsvertrag und diesen AGB geschuldeten Zahlungen. Der oder die Auftraggeber:in hat diese Zahlungen auch dann zur Gänze zu leisten, wenn der oder die Auftraggeber:in das Produkt nicht herstellen lässt oder der oder die Auftraggeber:in vom Produktionsvertrag zurücktritt oder die Herstellung des Produkts nicht abgeschlossen wird oder scheitert.
2.5 Der oder die Auftraggeber:in trägt sämtliche Kosten für die eigene fachliche und oder rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss des Produktionsvertrags und der Herstellung des Produkts, zum Beispiel Kosten der Beziehung von rechtsfreundlicher Beratung, Kosten im Zusammenhang mit Rechteklärungen, der gerichtlichen und oder außergerichtlichen Beratung, der Konfliktbeilegung und der Rechtsdurchsetzung.
3. HERSTELLUNG, ÄNDERUNGEN
3.1 BLUE BAY STUDIOS ist frühestens ab Unterfertigung des Produktionsvertrags verpflichtet, mit der Herstellung zu beginnen. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist BLUE BAY STUDIOS berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor deren Eingang mit der Herstellung des Produkts zu beginnen.
3.2 BLUE BAY STUDIOS ist berechtigt, den Beginn mit oder die Fortsetzung der Herstellung zu verweigern, wenn sich der oder die Auftraggeber:in in Zahlungsverzug befindet oder eine andere wesentliche Vertragspflicht gegenüber BLUE BAY STUDIOS verletzt.
3.3 Für die Nutzung von vom oder von der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellten, mangelhaften und oder beschädigten Datenträgern oder Audiofiles, zum Beispiel Ton und Bild Ton Dateien jeweils samt Inhalt, übernimmt BLUE BAY STUDIOS keine Verantwortung.
3.4 Aufnahmetermine, die BLUE BAY STUDIOS mitteilt, sind für den oder die Auftraggeber:in und gebuchte Sprecher:innen und Musiker:innen verbindlich und vollständig zu vergüten. Für die Absage von Terminen, deren Ausfall oder Verschiebung BLUE BAY STUDIOS nicht zu vertreten hat, übernimmt BLUE BAY STUDIOS keine Haftung. Der oder die Auftraggeber:in ist verpflichtet, auch die Kosten im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin, insbesondere einem Aufnahmetermin, zu tragen, wenn dessen Stornierung BLUE BAY STUDIOS nicht spätestens vierundzwanzig Stunden vor Beginn mitgeteilt worden ist, wobei der Zugang bei BLUE BAY STUDIOS maßgeblich ist.
3.5 Der oder die Auftraggeber:in hat sicherzustellen, dass BLUE BAY STUDIOS alle für die Herstellung erforderlichen rechtlichen Befugnisse einschließlich aller gemäß Punkt 3.9 und 8.7 dieser AGB erforderlichen Befugnisse übertragen erhält. Der oder die Auftraggeber:in hat dies im Voraus auf eigene Kosten nachweislich zu klären.
3.6 BLUE BAY STUDIOS ist verpflichtet, ein der vereinbarten technischen Qualität entsprechendes Produkt herzustellen und leistet Gewähr, dass dieses den im Produktionsvertrag definierten Anforderungen entspricht und eine einwandfreie Tonqualität aufweist. Für die Nutzung von vom oder von der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellten, mangelhaften und oder beschädigten Datenträgern oder Audiofiles, zum Beispiel Ton und Bild Ton Dateien jeweils samt Inhalt, übernimmt BLUE BAY STUDIOS keine Verantwortung.
3.7 Wird nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart, obliegt die technische Gestaltung des Produkts sowie die Herstellungsleitung alleine BLUE BAY STUDIOS. Der oder die Auftraggeber:in kann sich bei BLUE BAY STUDIOS über vorgesehene und durchgeführte wesentliche Vorarbeiten, die Herstellung des Produkts selbst und dessen Nachbearbeitung informieren und nach Rücksprache mit BLUE BAY STUDIOS bei Durchführung der Herstellung anwesend sein. Sofern der oder die Auftraggeber:in in einzelnen Bereichen der Herstellung des Produkts, zum Beispiel Studiomusiker:innen, Arrangeur:innen, Mischung, Mastering, produzierende Personen, Sprecher:innen, Komponist:innen, Mitspracherechte wünscht, so sind diese ausdrücklich im Voraus schriftlich zu vereinbaren. Die Letztentscheidung liegt aber dessen ungeachtet immer bei BLUE BAY STUDIOS.
3.8 Auf Nachfrage informiert BLUE BAY STUDIOS den oder die Auftraggeber:in über den voraussichtlichen Abschluss der Herstellungsarbeiten und vereinbart mit dem oder der Auftraggeber:in einen Zeitpunkt für die Abnahmevorführung.
3.9 Wünscht der oder die Auftraggeber:in zu einemZeitpunkt vor der Abnahme des Produkts Änderungen, auch im Hinblick auf die zeitlichen Rahmenbedingungen der Herstellung bzw. zeitliche Dispositionen, oder der zu diesem Zeitpunkt bereits hergestellten Teile des Produkts oder hat der oder die Auftraggeber:in nach der Abnahme des Produkts Änderungswünsche, so hat der oder die Auftraggeber:in dies BLUE BAY STUDIOS umgehend schriftlich mitzuteilen.
3.10 Eine Verpflichtung von BLUE BAY STUDIOS, den Änderungswünschen gemäß Punkt 3.9 dieser AGB zu entsprechen, besteht nur, wenn die Änderungen der Beseitigung von Mängeln dienen, die BLUE BAY STUDIOS schriftlich anerkannt hat.
3.11 Erklärt sich BLUE BAY STUDIOS bereit, vom oder von der Auftraggeber:in gewünschte Änderungen vorzunehmen, die nicht der Beseitigung von Mängeln dienen, dann trägt der oder die Auftraggeber:in alle mit den Änderungen verbundenen Mehrkosten im Sinne des Punktes 2.2 dieser AGB, wobei BLUE BAY STUDIOS dies von einer angemessenen Anzahlung abhängig machen darf. BLUE BAY STUDIOS wird bemüht sein, den oder die Auftraggeber:in binnen angemessener Frist über die voraussichtlich dadurch entstehenden Mehrkosten zu informieren.
3.12 Der oder die Auftraggeber:in ist ohne gesonderte Zustimmung von BLUE BAY STUDIOS nicht berechtigt, selbständig Änderungen am Produkt oder Teilen davon vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
4. ABNAHME, FÄLLIGKEIT, LAGERUNG
4.1 Nach Fertigstellung und Vorführung des Produkts, der Abnahmevorführung, übergibt BLUE BAY STUDIOS dem oder der Auftraggeber:in das Produkt, die Abnahme. Der oder die Auftraggeber:in ist verpflichtet, BLUE BAY STUDIOS Zug um Zug schriftlich eine Bestätigung der Abnahme zu übergeben, wobei der oder die Auftraggeber:in für Übergabe und Bestätigung auch Dritte schriftlich bevollmächtigen kann.
4.2 Spätestens mit der Abnahme werden zugleich alle noch offenen Kosten und Entgelte fällig, die der oder die Auftraggeber:in nach dem Produktionsvertrag und Punkt 2 dieser AGB an BLUE BAY STUDIOS und Dritte zu leisten hat.
4.3 Soweit nicht im Produktionsvertrag Lieferfristen und oder Liefertermine ausdrücklich als Fixgeschäft vereinbart werden, sind diese für BLUE BAY STUDIOS unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen entbindet den oder die Auftraggeber:in nicht von der Abnahmepflicht. Kosten und Gefahr der Zustellung trägt der oder die Auftraggeber:in. BLUE BAY STUDIOS ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzugs angemessene Lagerkosten zu verrechnen.
4.4 Der oder die Auftraggeber:in hat das Originaltonmaterial des Produkts binnen vier Wochen ab Abnahme von BLUE BAY STUDIOS abzuholen. BLUE BAY STUDIOS ist nicht verpflichtet, das Original und Tonmaterial länger aufzubewahren.
4.5 Wenn der oder die Auftraggeber:in das Originaltonmaterial des Produkts darüber hinaus bei BLUE BAY STUDIOS lagern möchte, sind die Kosten dafür vom oder von der Auftraggeber:in und BLUE BAY STUDIOS bei Abnahme gesondert ausdrücklich und schriftlich zu vereinbaren. Wird nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart, ist BLUE BAY STUDIOS nicht zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet. BLUE BAY STUDIOS ist ohne weitere Kontaktaufnahme mit dem oder der Auftraggeber:in berechtigt, das Originaltonmaterial auf Kosten des oder der Auftraggeber:in zu entsorgen.
4.6 Wenn der oder die Auftraggeber:in von BLUE BAY STUDIOS im Zusammenhang mit der gemäß Punkt 4.5 dieser AGB vereinbarten Lagerung den Abschluss einer bestimmten Versicherung wünscht, so hat der oder die Auftraggeber:in dies BLUE BAY STUDIOS schriftlich und rechtzeitig mitzuteilen. Der oder die Auftraggeber:in trägt hierfür sämtliche Kosten.
4.7 Mit der Abnahme des Produkts geht das Risiko der Beschädigung und oder des Untergangs des Produkts sowie an sämtlichen Kopien des Produkts und von Teilen davon, die im Zuge der Herstellung des Produkts entstanden sind, auf den oder die Auftraggeber:in über, auch wenn das Produkt von BLUE BAY STUDIOS oder bei einem von BLUE BAY STUDIOS auf Wunsch des oder der Auftraggeber:in beauftragten Dritten gelagert und oder gespeichert wird. Geht solches Material verloren oder wird es beschädigt, so haftet BLUE BAY STUDIOS nur in den ersten vier Wochen ab Abnahme und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und ist ansonsten nicht zum Ersatz verpflichtet.
5. AUSSCHLUSS IRRTUMSANFECHTUNG, LEISTUNGSSTÖRUNG, HAFTUNG
5.1 Das Recht des oder der Auftraggeber:in, den Produktionsvertrag wegen Irrtums anzufechten, ist ausgeschlossen.
5.2 Die Abnahme des Produkts begründet die Vermutung, dass die technische Qualität des Produkts einwandfrei ist. Nach der Abnahme des Produkts ist der oder die Auftraggeber:in verpflichtet, gegenüber BLUE BAY STUDIOS allfällige Mängel längstens binnen zehn Werktagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich unter Angabe einer präzisen Beschreibung des Mangels zu rügen, wobei der Eingang maßgeblich ist. Danach sind Mängelrügen verspätet. Der oder die Auftraggeber:in hat mit der Mängelrüge BLUE BAY STUDIOS gleichzeitig das beanstandete Produkt zur Verfügung zu stellen.
5.3 BLUE BAY STUDIOS hat vom oder von derAuftraggeber:in fristgerecht gerügte Mängel, die BLUE BAY STUDIOS anerkennt, zu beseitigen. Kann die Mängelbehebung nicht ohne Mitwirkung des oder der Auftraggeber:in durchgeführt werden, gilt diese Pflicht von BLUE BAY STUDIOS als erfüllt, wenn der oder die Auftraggeber:in die erforderliche Mitwirkung nicht innerhalb einer von BLUE BAY STUDIOS gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen ab Versendung der Aufforderung vornimmt. BLUE BAY STUDIOS ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel von der vorherigen Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen abhängig zu machen.
5.4 Tritt nach Abschluss des Produktionsvertrags oder bei der Herstellung des Produkts ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Erfüllung des Produktionsvertrags unmöglich macht oder die rechtzeitige Fertigstellung verzögert, so haftet BLUE BAY STUDIOS dem oder der Auftraggeber:in nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.5 Ist die Unmöglichkeit der vertragsmäßigen Herstellung des Produkts oder die Herstellungsverzögerung weder von BLUE BAY STUDIOS noch vom oder von der Auftraggeber:in zu vertreten, zum Beispiel auf Grund höherer Gewalt, technischen Versagens und oder unvorhersehbaren Materialmangels, ist der oder die Auftraggeber:in nach Setzung einer angemessenen Nachfrist gegenüber BLUE BAY STUDIOS berechtigt, vom Produktionsvertrag zurückzutreten.
5.6 Im Falle des Vertragsrücktritts gemäß Punkt5.5 dieser AGB trägt der oder die Auftraggeber:in die entstandenen Kosten und den entstandenen Aufwand gemäß Punkt 2 dieser AGB. Der oder die Auftraggeber:in muss mit BLUE BAY STUDIOS allfällige Nutzungsbewilligungen an den bis zu diesem Zeitpunkt hergestellten Tonaufnahmen gesondert und ausdrücklich schriftlich vereinbaren. Andernfalls ist der oder die Auftraggeber:in zur gänzlichen oder auch nur ausschnittsweisen Nutzung, Bearbeitung und Fertigstellung der bis dahin hergestellten Tonaufnahmen nicht berechtigt und deshalb auch nicht befugt, die Tonaufnahmen zu bearbeiten und oder fertigzustellen und oder durch Dritte bearbeiten und oder fertigstellen zu lassen.
5.7 Eine Haftung von BLUE BAY STUDIOS gegenüber dem oder der Auftraggeber:in für Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.
5.8 Eine Haftung von BLUE BAY STUDIOS für Gegenstände und Materialien, insbesondere Computerdatenträger, die der oder dieAuftraggeber:in für die Herstellung des Produkts an BLUE BAY STUDIOS übergeben hat, ist ausgeschlossen.
5.9 Der oder die Auftraggeber:in haftet für Schäden, die durch Requisiten und sonstige Gegenstände, die der oder die Auftraggeber:in BLUE BAY STUDIOS für die Herstellung des Produkts zur Verfügung stellt, entstehen.
6. KOSTEN BEI RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN ODER DIE AUFTRAGGEBER:IN
6.1 Tritt der oder die Auftraggeber:in in anderen Fällen als Punkt 5.5 dieser AGB vom Produktionsvertrag zurück, dann ist der oder die Auftraggeber:in verpflichtet, BLUE BAY STUDIOS Folgendes zu bezahlen. Tritt der oder die Auftraggeber:in mehr als zehn Kalendertage vor dem vorgesehenen Aufnahmebeginn oder einem Zeitpunkt, der dem Aufnahmebeginn vergleichbar ist, vom Produktionsvertrag zurück, ist ein Drittel der gesamten vereinbarten Produktionskosten sowie der entgangene Gewinn und Umsatzsteuer zu bezahlen. Tritt der oder die Auftraggeber:in zwischen zehn und vier Kalendertage vor dem vorgesehenen Aufnahmebeginn oder einem vergleichbaren Zeitpunkt zurück, sind zwei Drittel der gesamten vereinbarten Produktionskosten sowie der entgangene Gewinn und Umsatzsteuer zu bezahlen. Tritt der oder die Auftraggeber:in bis zu drei Kalendertage vor dem vorgesehenen Aufnahmebeginn oder einem vergleichbaren Zeitpunkt oder nach Aufnahmebeginn zurück, sind die gesamten vereinbarten Produktionskosten sowie der entgangene Gewinn und Umsatzsteuer zu bezahlen. Tritt der oder die Auftraggeber:in vom Produktionsvertrag zurück, hat diese:r zu dem den entstandenen Aufwand im bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Umfang zu tragen.
6.2 Auch im Falle des Vertragsrücktritts gemäß Punkt 6.1 ist der oder die Auftraggeber:in nur dann zur Nutzung der bis zu diesem Zeitpunkt hergestellten Tonaufnahmen befugt, wenn der oder die Auftraggeber:in mit BLUE BAY STUDIOS allfällige Nutzungsbewilligungen gesondert, schriftlich und ausdrücklich vereinbart. Andernfalls hat der oder die Auftraggeber:in zwar den entstandenen Aufwand im bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Umfang zu tragen, ist aber zur Nutzung des bis dahin produzierten Tonmaterials nicht berechtigt und deshalb auch nicht befugt, die Tonaufnahmen zu bearbeiten und oder fertigzustellen und oder durch Dritte bearbeiten und oder fertigstellen zu lassen.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Sofern BLUE BAY STUDIOS und der oder dieAuftraggeber:in nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbaren, gelten folgende Zahlungsbedingungen. Fünfzig Prozent der gesamten vereinbarten Produktionskosten zuzüglich Umsatzsteuer sind bei Vertragsabschluss fällig. Fünfzig Prozent der gesamten vereinbarten Produktionskosten zuzüglich Umsatzsteuer sind bei Abnahme des Produkts fällig.
7.2 Alle Kosten und Entgelte, die BLUE BAY STUDIOS und beigezogene Dritte an den oder die Auftraggeber:in verrechnen, insbesondere alle bis dahin angefallenen Kosten gemäß dem Produktionsvertrag und Punkt 2 dieser AGB, sind ab Rechnungslegung innerhalb von vierzehn Tagen fällig, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzugs hat BLUE BAY STUDIOS Anspruch auf die dann geltenden gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmensgeschäfte sowie Mahnspesen.
7.4 Eine Aufrechnung des oder der Auftraggeber:in mit eigenen Ansprüchen gegen Ansprüche von BLUE BAY STUDIOS ist unzulässig.
8. RECHTE, NUTZUNGSBEFUGNISSE
8.1 In welchem Umfang BLUE BAY STUDIOS dem oder der Auftraggeber:in Rechte bzw. Bewilligungen zur Nutzung des Produkts einräumt, richtet sich nach dem schriftlichen Produktionsvertrag. Im Produktionsvertrag ist schriftlich ausdrücklich zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte und Bewilligungen BLUE BAY STUDIOS dem oder der Auftraggeber:in am Produkt ab vollständiger Bezahlung einräumt und in welchem Umfang, insbesondere ob exklusiv oder nicht, sachlich, räumlich, zeitlich, übertragbar, Bearbeitungsbefugnis und ähnliche Parameter.
8.2 Die Wirksamkeit der vom oder von der Auftraggeber:in mit BLUE BAY STUDIOS vereinbarten Nutzungsbefugnis steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass erstens sämtliche vom oder von der Auftraggeber:in nach dem Produktionsvertrag und Punkten 2, 6 und 7.3 dieser AGB geschuldeten Zahlungen und zweitens auch sämtliche gegen den oder die Auftraggeber:in einschließlich Zinsen und Nebenkosten aus der Geschäftsbeziehung erwachsenen Forderungen vollständig bezahlt sind. Bis zur vollständigen Bezahlung hat BLUE BAY STUDIOS zudem ein umfassendes Zurückbehaltungsrecht.
8.3 Der oder die Auftraggeber:in hat im Übrigen sämtliche Kosten, die BLUE BAY STUDIOS durch den Zahlungsverzug erwachsen, insbesondere Mahnkosten und Kosten der Aufbewahrung, zur Gänze zu ersetzen.
8.4 Der oder die Auftraggeber:in ist auf Aufforderung verpflichtet, bereits übergebene Werkteile und oder Materialien und sonstige Kopien des Produkts, von Teilen davon und oder digitalen Materialien, die damit in Zusammenhang stehen, unverzüglich auf eigene Kosten an BLUE BAY STUDIOS herauszugeben, wenn der oder die Auftraggeber:in den vereinbarten Zahlungspflichten nicht oder nicht vollständig nachkommt.
8.5 BLUE BAY STUDIOS ist zur Zurückbehaltung von Gegenständen, die der oder die Auftraggeber:in BLUE BAY STUDIOS übergeben hat oder die bei BLUE BAY STUDIOS lagern bzw. die für den oder die Auftraggeber:in hergestellt wurden, so lange berechtigt, bis der oder die Auftraggeber:insämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit BLUE BAY STUDIOS vollständig erfüllt hat.
8.6 Der oder die Auftraggeber:in ist aus Eigenem unverzüglich verpflichtet, BLUE BAY STUDIOS zu informieren, wenn das Produkt vereinbarungswidrig genutzt wird, und zwar insbesondere auf welche Weise, durch wen, wo, seit wann und in welchen Medien.
8.7 Der oder die Auftraggeber:in gewährleistet, über alle Berechtigungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Produktionsvertrag und damit in Zusammenhang stehenden, an BLUE BAY STUDIOS in Bezug auf Herstellung erteilten Aufträgen für die vereinbarten Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, zu verfügen und dies im Voraus auf eigene Kostengeprüft und geklärt zu haben und entsprechend befugt zu sein. Der oder dieAuftraggeber:in haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrags an BLUE BAY STUDIOS stellen und verpflichtet sich diesbezüglich, BLUE BAY STUDIOS schadlos zu halten.
8.8 Mit Abschluss des Produktionsvertrags bestätigt der oder die Auftraggeber:in seine Zustimmung, dass BLUE BAY STUDIOS im Zusammenhang mit dem Produkt alle erforderlichen Meldungen an Verwertungsgesellschaften vornimmt.
9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
9.1 Erteilen mehrere Auftraggeber:innen BLUE BAY STUDIOS den Auftrag für die Herstellung des Produkts, so ist im Produktionsvertrag schriftlich zu vereinbaren, welche:r der Auftraggeber:innen in Vollmacht der übrigen Auftraggeber:innen gegenüber BLUE BAY STUDIOS verbindlich Erklärungen abzugeben und zur Entgegennahme von Erklärungen für alle übrigen Auftraggeber:innen befugt ist. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, ist BLUE BAY STUDIOS befugt, selbst nach eigenem Ermessen zu bestimmen, gegenüber welcher oder welchem der Auftraggeber:innen Erklärungen abgegeben werden. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die zur Abnahme des Produkts berechtigt ist. Mehrere Auftraggeber:innen haften BLUE BAY STUDIOS solidarisch.
9.2 Sofern mehrere Co-Tonstudios Vertragspartner:innen des oder der Auftraggeber:in sind, gilt Punkt 9.1 dieserAGB sinngemäß.
9.3 Erfüllungsort des Produktionsvertrags ist der Sitz von BLUE BAY STUDIOS.
9.4 Änderungen des Produktionsvertrags und Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Produktionsvertrags von diesen AGB abweichen, so geht diese Bestimmung des Produktionsvertrags in diesem Punkt vor. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB bleibt ansonsten unberührt.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und der übrigen zwischen dem oder der Auftraggeber:in und BLUE BAY STUDIOS getroffenen Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt, zu ersetzen.
9.6 Für den Fall von Streitigkeiten aus dem Produktionsvertrag oder im Zusammenhang damit und auch seinem Zustandekommen wird als ausschließlicher Gerichtsstand das am Sitz von BLUE BAY STUDIOS für Handelssachen zuständige österreichische Gericht vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.
10. WETTBEWERBSVERBOT BEI LAUFENDEN MUSIKPRODUKTIONEN
10.1 Für die Dauer eines laufenden Musikproduktionsprojekts verpflichtet sich der oder die Auftraggeber:in, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BLUE BAY STUDIOS keine parallelbeauftragten Drittproduktionen desselben Werkes oder inhaltlich identischer Produktionen mit anderen Produzent:innen oder Tonstudios durchführen zu lassen, sofern dadurch die Zusammenarbeit, der Produktionsprozess oder die wirtschaftliche Verwertung des Projekts beeinträchtigt werden kann. Dieses Wettbewerbsverbot bezieht sich ausschließlich auf das konkret beauftragte Werk oder Projekt und gilt nicht für sonstige, unabhängige Produktionen des oder der Auftraggeber:in. Ziel dieser Regelung ist die Sicherstellung eines konsistenten kreativen und technischen Produktionsprozesses sowie der Schutz der von BLUE BAY STUDIOS erbrachten Vorleistungen, Konzepte und Produktionsentscheidungen. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot berechtigt BLUE BAY STUDIOS, das Projekt auszusetzen und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
10.2 Dieses Wettbewerbsverbot bezieht sich ausschließlich auf das konkret beauftragte Werk oder Projekt und gilt nicht für sonstige unabhängige Produktionen des oder der Auftraggeber:in.
10.3 Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot berechtigt BLUE BAY STUDIOS, die Leistungserbringung auszusetzen und sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallenen Aufwendungen gemäß diesen AGB abzurechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
PODCAST
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) sind auf alle Rechtsgeschäfte über die Erbringung von Leistungen zwischen BLUE BAY STUDIOS und dem Empfänger der Leistung, insbesondere über die von BLUE BAY STUDIOS produzierten Corporate Podcasts und über die von BLUE BAY STUDIOS erbrachten Medialeistungen, anzuwenden, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart haben.
1.2 Kunde im Sinne der gegenständlichen AGB ist der Anfrager, Besteller, Empfänger oder Auftraggeber der Leistung. Die Rechtsform des Kunden, zum Beispiel Privatperson, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, öffentliche Institutionen und Betriebe, Kammern, Behörden und ähnliche, ist nicht maßgeblich. In Abhängigkeit des konkreten Auftragsverhältnisses ist der Kunde von BLUE BAY STUDIOS einer der beiden folgenden Kundengruppen zugeordnet. Beauftragt der Kunde BLUE BAY STUDIOS mit der Produktion von Podcasts, die der internen oder externen Unternehmenskommunikation dienen, so erbringt BLUE BAY STUDIOS die Podcast -Leistungen gegen Entgelt, sogenannte Corporate Podcasts. Produzieren Kunden mit Unterstützung von BLUE BAY STUDIOS eigene Podcastshows, sogenannte Content Creators, werden die von BLUE BAY STUDIOS erbrachten Leistungen, zum Beispiel das zur Aufnahme erforderliche Equipment oder Schnittleistungen, nicht unmittelbar vergütet. BLUE BAY STUDIOS hat allerdings auf Basis einer gesonderten Vereinbarung Anspruch auf ein angemessenes Entgelt im Zusammenhang mit jenen Einnahmen, die durch die Platzierung von Werbungen im Rahmen der veröffentlichten Podcastshows lukriert werden. Unter der Leistung werden das Rechtsgeschäft über die Leistung, aber auch der Vertrag über sonstige Nebenleistungen einschließlich der Beratungsleistungen verstanden, ebenso die Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Partei sind der Kunde und BLUE BAY STUDIOS sowie beide gemeinsam.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall anerkannt oder Vertragsbestandteil, und zwar unabhängig davon, ob BLUE BAY STUDIOS sie kannte oder nicht, ob BLUE BAY STUDIOS ihrer Geltung widersprochen hat oder nicht und unabhängig davon, ob sie im Widerspruch zu den AGB stehen oder nicht.
1.4 Der Kunde unterwirft sich jedenfalls mit der Annahme des Angebots der Geltung der AGB. Steht BLUE BAY STUDIOS mit dem Kunden in längerer Geschäftsverbindung, so gelten die AGB für jede einzelne Leistung auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht gesondert hingewiesen wurde.
2. Kostenvoranschläge, Bestellungen und Angebote
2.1 Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, sind Kostenvoranschläge von BLUE BAY STUDIOS nicht verbindlich und auch ihre Richtigkeit wird nicht gewährleistet.
2.2 Vorschläge des Kunden zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes stellen ein ihn bindendes Angebot dar, wenn sie die Leistung bestimmt genug beschreiben. Der Kunde ist an ein derartiges Angebot mindestens vierzehn Tage, nachdem es BLUE BAY STUDIOS zugegangen ist, gebunden.
2.3 Mitteilungen von BLUE BAY STUDIOS auch aufAnfragen des Kunden sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige Informationen mitgeteilt werden. Sonstige Auskünfte von BLUE BAY STUDIOS sind ebenso ohne Gewähr wie öffentliche Äußerungen von BLUE BAY STUDIOS.
3. Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes, Auflösung durch BLUE BAY STUDIOS
3.1 Das Rechtsgeschäft kommt wirksam zustande, sobald dem Kunden auf seine Bestellung gemäß Punkt 2.2 die Zustimmung von BLUE BAY STUDIOS in Form einer Annahme oder Auftragsbestätigung zugeht oder der Kunde das Angebot von BLUE BAY STUDIOS annimmt. Das Rechtsgeschäft kommt auch dann wirksam zustande, wenn bei Unterbleiben einer Annahme oderAuftragsbestätigung, sei es vom Kunden, sei es von BLUE BAY STUDIOS, BLUE BAY STUDIOS mit der Ausführung der Leistung beginnt.
3.2 Erstellt der Kunde nach dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes weitere Urkunden, die dieses Zustandekommen bewirken oder bestätigen sollen, so sind diese auch dann ohne rechtliche Wirkung, wenn ihnen BLUE BAY STUDIOS weder widerspricht noch sie zurückweist.
3.3 Weicht die Annahme oder Auftragsbestätigung von BLUE BAY STUDIOS von der Bestellung des Kunden ab, so gilt diese Abweichung als genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von drei Tagen nach ihrem Empfang, spätestens aber bei Ausführung der Leistung, widerspricht.
3.4 BLUE BAY STUDIOS behält sich das einseitige Recht vor, die mit dem Kunden abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisse, das sind im Sinne dieser AGB Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsletzten ordentlich aufzulösen. Diesfalls hat BLUE BAY STUDIOS Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für die bis zum Zugang der Vertragsauflösung erbrachten Leistungen. Bei einer Pauschalentgeltvereinbarung ist eine angemessene Aliquotierung vorzunehmen. Hat der Kunde das vereinbarte Entgelt bereits bezahlt, ist die Differenz zwischen dem gezahlten Gesamtpreis und dem Anspruch auf angemessenes Entgelt von BLUE BAY STUDIOS dem Kunden binnen vierzehn Tagen nach Wirksamwerden der Vertragsauflösung zurückzuerstatten. Dem Kunden steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Der Ersatz von allfälligen Schäden aufgrund der ordentlichen Aufkündigung des Vertragsverhältnisses durch BLUE BAY STUDIOS ist ausgeschlossen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise sind auf den Zeitpunkt des Zustandekommens des Rechtsgeschäftes abgestellt, also das Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens BLUE BAY STUDIOS oder bei deren Unterbleiben der Beginn der Ausführung der Leistung. Es gelten die in der Annahme oder Auftragsbestätigung genannten Preise und Zahlungsbedingungen bzw. bei Content Creators die Aufteilung der Werbeeinnahmen gemäß den diesbezüglichen gesonderten Vereinbarungen oder bei deren Unterbleiben die angemessenen Preise für die von BLUE BAY STUDIOS erbrachten Leistungen.
4.2 Jene Leistungen, die nicht in der Annahme oder Auftragsbestätigung genannt sind, sind im Preis nicht enthalten. Diese gelten als Zusatzleistungen, die nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand angemessen verrechnet werden.
4.3 Soweit bei Zustandekommen des Rechtsgeschäftes nicht anders vorgesehen, verstehen sich alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer und anfallender Barauslagen.
4.4 Ist die Leistung mehr als zwei Monate nach Zustandekommen des Rechtsgeschäftes zu erbringen oder findet die Leistungserbringung aus Gründen, die BLUE BAY STUDIOS nicht zu vertreten hat, später als zwei Monate nach dem Zustandekommen des Rechtsgeschäftes statt, so kann BLUE BAY STUDIOS den zu diesem Zeitpunkt angemessenen Preis anstelle des ursprünglich bestimmten Preises begehren.
4.5 Der Preis ist mit Zustandekommen des Rechtsgeschäfts und Zugang der Rechnung beim Kunden abzugsfrei und unter Berücksichtigung einer vierzehntägigen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.
4.6 Skonti und jegliche Rabattierungen stehen dem Kunden nur dann zu, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
4.7 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete Zahlstelle erfolgen. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden ist erst dann erfüllt, wenn BLUE BAY STUDIOS über die Bankgutschriften unbeschränkt verfügen kann.
4.8 Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung derForderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. Eine von diesen Regeln abweichende Widmung der Zahlung durch den Kunden ist unwirksam.
4.9 Der Kunde ist ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von BLUE BAY STUDIOS nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung aus welchen Gründen auch immer, insbesondere mit der Behauptung, es lägen Mängel und Schäden vor, zurückzuhalten. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von BLUE BAY STUDIOS oder für Gegenforderungen, die gerichtlich festgestellt oder die von BLUE BAY STUDIOS anerkannt worden sind.
4.10 Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von neun Komma zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen. Außer den Zinsen kann BLUE BAY STUDIOS auch den Ersatz anderer durch den Verzug entstehenden Schäden und Aufwendungen, insbesondere aber die Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher und gerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen geltend machen, soweit diese vom Kunden verschuldet sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. BLUE BAY STUDIOS ist berechtigt, für den Fall des Zahlungsverzuges neben den Verzugszinsen die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren.
5. Leistungserbringung
5.1 Erfüllungsort ist, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, der Sitz von BLUE BAY STUDIOS.
5.2 Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so wird die erbrachte Leistung auf Kosten und Gefahr des Kunden bei BLUE BAY STUDIOS gelagert oder gespeichert. Eine Haftung für die Verschlechterung oder den Untergang der Leistung trifft BLUE BAY STUDIOS nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Unberührt bleiben die Rechte von BLUE BAY STUDIOS nach den §§ 373 ff UGB.
5.3 Die von BLUE BAY STUDIOS angegebenen Termine sind, es sei denn etwas anderes wurde ausdrücklich beim Zustandekommen des Rechtsgeschäftes festgehalten, nicht bindend. Ebenso handelt es sich bei Terminen um Circaangaben. Der Lauf von Lieferfristen beginnt nicht vor dem Datum des Zustandekommens des Rechtsgeschäftes und dem Einlangen des Preises. Sie verlängern sich um jenen Zeitraum, der danach bis zur Klarstellung von Einzelheiten notwendig ist. Für die Einhaltung der Leistungsfrist ist die Anzeige der Fertigstellung an den Kunden maßgeblich.
5.4 In Gang gesetzte Leistungsfristen werden durch Umstände unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall desUnterbrechungsgrundes fort. Als Unterbrechungsgründe gelten die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem anderen Rechtsgeschäft, technische Gebrechen am für die Leistungserbringung erforderlichen Equipment sowie alle Fälle höherer Gewalt, wie insbesondere auch COVID 19 bedingte Verzögerungen.
5.5 Dauert einer der in Punkt 5.4 vorgesehenen Unterbrechungsgründe länger als drei Monate, so sind sowohl BLUE BAY STUDIOS als auch der Kunde berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen. Dieses Recht verliert der Kunde, wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat oder wenn BLUE BAY STUDIOS den Kunden vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Leistung innerhalb angemessener Frist angekündigt hat.
5.6 BLUE BAY STUDIOS ist, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde, die Leistungserbringung in Teilen gestattet. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine sonstige Auflösung des Vertrages hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teilleistungen auf, es sei denn der Grund erfasst auch die bereits ausgeführten Teilleistungen.
5.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht mit der Meldung der Fertigstellung auf den Kunden über.
5.8 BLUE BAY STUDIOS befindet sich in Verzug, wenn bei ausdrücklich als fix vereinbarten Leistungsfristen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist geliefert wird. Ist nur ein Circatermin oder eine Circafrist vereinbart oder gelten sie als vereinbart, so befindet sich BLUE BAY STUDIOS erst in Verzug, wenn die Leistung nicht innerhalb weiterer vier Wochen nach dem angegebenen Circatermin oder der angegebenen Circafrist erfolgt.
5.9 Befindet sich BLUE BAY STUDIOS in Verzug, so ist der Kunde zur Auflösung des Vertrages nach Setzung einer angemessenen, mindestens aber dreißigtägigen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Diese Frist beginnt erst mit Eingang der schriftlichen Erklärung des Kunden zu laufen, wonach er nach Ablauf der gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktritt, wenn bis dahin die Leistung nicht erfolgt ist. Trifft BLUE BAY STUDIOS am Verzug ein Verschulden, so kann der Kunde unter den in Punkt 9 beschriebenen Voraussetzungen Schadenersatz begehren.
5.10 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Leistungserbringung oder der Umstand, dass der Kunde nicht in der Lage war, die Leistung zu prüfen, berechtigen ihn nicht, die Entgegennahme zu verweigern oder zu verschieben.
5.11 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung bei der Entgegennahme zu prüfen. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Leistung zu berufen, wenn er diese unverzügliche Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter genauer Angabe der Vertragswidrigkeit schriftlich gerügt hat.
6. Versendung
6.1 Auch wenn BLUE BAY STUDIOS vertraglich die elektronische Versendung der Leistung, wie insbesondere der Podcast Dateien, übernimmt, bleibt Erfüllungsort der Sitz von BLUE BAY STUDIOS.
6.2 Bei der elektronischen Versendung durch BLUE BAY STUDIOS trägt der Kunde allfällige Versendungskosten, insbesondere Kosten einer Cloud.
7. Höhere Gewalt und sonstige Lieferbehinderungen
7.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen BLUE BAY STUDIOS, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, COVID 19 bedingte Umstände und sonstige Umstände gleich, die BLUE BAY STUDIOS die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und BLUE BAY STUDIOS treffen in diesen Fällen keine Verzugsfolgen.
7.2 Die Partei, die sich bei Beginn der in Punkt 7.1 genannten Hindernisse bereits in Verzug befindet, kann sich auf die hemmende Wirkung dieser Hindernisse nicht berufen.
8. Vertragsgemäßheit der Leistungserbringung
8.1 BLUE BAY STUDIOS leistet Gewähr, dass die Leistungserbringung der in der Annahme oder Auftragsbestätigung von BLUE BAY STUDIOS festgelegten Qualität entspricht. Fehlt eine Festlegung oder erfolgt die Leistungserbringung ohne Auftragsbestätigung, so leistet BLUE BAY STUDIOS Gewähr, dass die Leistungserbringung eine Qualität oder Leistung aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die vom Kunden vernünftigerweise auch erwartet werden kann. Beschreibungen in der Werbung oder in sonstigen öffentlichen Äußerungen stellen keine Beschreibung der Qualität der Leistung dar.
8.2 Für die Bestimmung der Vertragsgemäßheit kommt es auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Fertigstellung an, und das gilt auch dann, wenn die Versendung durch BLUE BAY STUDIOS erfolgt. Behauptet der Kunde die Vertragswidrigkeit, so obliegt ihm der Beweis, dass die Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt vertragswidrig war.
8.3 Ist die Vertragswidrigkeit der Leistungserbringung bewiesen, so ist BLUE BAY STUDIOS berechtigt, innerhalb angemessener Frist die Vertragswidrigkeit durch Ersatzleistung oder durch Behebung des Mangels zu beseitigen. BLUE BAY STUDIOS ist zu mehreren Verbesserungsversuchen berechtigt.
8.4 Hat BLUE BAY STUDIOS die Vertragswidrigkeit verschuldet, so kann der Kunde Schadenersatz nur in Form der Verbesserung oder des Austausches verlangen. Ist eine derartige Verbesserung oder der Austausch unmöglich oder für BLUE BAY STUDIOS mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so kann der Kunde Schadenersatz in Geld nur fordern, wenn BLUE BAY STUDIOS selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Auch ein Ersatz des Mangelfolgeschadens ist nur unter dieser Einschränkung zulässig. Der Anspruch auf Beseitigung der Vertragswidrigkeit und auf Schadenersatz erlöschen bei nicht ordnungsgemäßer oder nicht rechtzeitiger Anzeige der Vertragswidrigkeit, mit der Be- oder Verarbeitung der Leistung ohne Gelegenheit zur Prüfung des Mangels oder mit Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, sofern nicht bis dahin der Anspruch auf Behebung der Vertragswidrigkeit gerichtlich geltend gemacht wurde.
8.5 Werden Leistungen nach den Anweisungen des Kunden erbracht, so gewährleistet BLUE BAY STUDIOS lediglich die Herstellung nach den erteilten Anweisungen. Eine Gewährleistung für die tatsächlicheVerwendbarkeit, für eine Reichweite und für eine Conversion Rate ist ausgeschlossen. BLUE BAY STUDIOS ist zu einer Überprüfung der Anweisung nicht verpflichtet. BLUE BAY STUDIOS haftet für die Verletzung der Warnpflicht nur dann, wenn BLUE BAY STUDIOS die Untauglichkeit der Anweisung kannte.
8.6 Die Tatsache der Vertragswidrigkeit von Teilleistungen berechtigt den Kunden nicht, davon nicht betroffene oder zukünftige Teilleistungen oder Leistungen aus anderen Verträgen abzulehnen.
9. Haftung und Schadenersatz
9.1 BLUE BAY STUDIOS ist wegen einer Verletzung der vertraglich übernommenen oder einer nach dem Gesetz bestehenden Verpflichtung nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn BLUE BAY STUDIOS Vorsatz oder grobes Verschulden trifft. Der Beweis dafür obliegt dem Kunden.
9.2 Regressansprüche des Kunden oder der nachfolgenden Abnehmer, die Ersatz geleistet haben, werden hiermit vertraglich ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehleri n der Sphäre von BLUE BAY STUDIOS verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auch auf seine Abnehmer zu überbinden.
9.3 Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zu Gunsten Dritter. Dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistungserbringung ist oder dass Dritte mit der Leistungserbringung in Berührung kommen.
9.4 Alle Ansprüche auf Schadenersatz einschließlich der Ansprüche aus Mangelfolgeschäden sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf jenen Schaden, den BLUE BAY STUDIOS vorausgesehen oder als mögliche Folge hat voraussehen können, höchstens aber mit dem einfachen Leistungswert beschränkt.
9.5 Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Ansprüche auf Ersatz des Schadens wegen Nichterreichens einer Reichweite oder einer Conversion Rate. Ferner ausgeschlossen sind jegliche Ansprüche, die auf Fehler Dritter beruhen.
10. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Wettbewerbsverbot
10.1 Alle Leistungen bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von BLUE BAY STUDIOS, und zwar auch dann, wenn BLUE BAY STUDIOS vor Einlangen des Preises mit der Leistungserbringung begonnen hat. Darüber hinaus behält sich BLUE BAY STUDIOS bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an seinen Leistungen vor, auch wenn diese konkreten Leistungen bezahlt wurden. Zu den Ansprüchen von BLUE BAY STUDIOS gehören auch alle Nebenforderungen, wie Zinsen, Kosten und Aufwandsersatzansprüche. Werden die Forderungen aus der Leistungserbringung in eine laufende Rechnung gestellt, so sichert das vorbehaltene Eigentum den jeweils aus haftenden höchsten Saldo.
10.2 Der Kunde räumt BLUE BAY STUDIOS an den bei BLUE BAY STUDIOS in Auftrag gegebenen Leistungen, insbesondere an den von BLUE BAY STUDIOS im Rahmen des Vertrages produzierten Podcasts, ein zeitlich unbeschränktes und unwiderrufliches Recht zur Nutzung, Verwertung und Veröffentlichung ein. Handelt es sich bei den beauftragten Podcast Leistungen um einen Corporate Podcast, kommt nicht nur BLUE BAY STUDIOS, sondern auch dem Kunden das unbeschränkte Recht zur Nutzung, Verwertung und Veröffentlichung zu. Den Content Creators kommt hingegen kein Recht zur Nutzung, Verwertung und Veröffentlichung der eigenen Podcast Shows zu, und BLUE BAY STUDIOS ist zudem berechtigt, nach freiem Ermessen Werbezeit an Dritte zu verkaufen.
10.3 Der Kunde im Sinne des Punktes 1.2, Content Creator, verpflichtet sich mit der Beauftragung von BLUE BAY STUDIOS für die Dauer der Vertragslaufzeit mit BLUE BAY STUDIOS und zwölf Monate darüber hinaus ohne deren ausdrückliche schriftliche Zustimmung keine andere Podcast Agentur, weder unmittelbar noch mittelbar, mit ähnlichen Leistungen, wie insbesondere der Produktion von Podcasts, zu beauftragen. Das Wettbewerbsverbot gilt auch für natürliche oder juristische Personen, die am Kunden unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind. Den Content Creators ist es ferner nicht gestattet, für die Dauer von sechs Monaten nach Vertragsbeendigung eigenständig einen Podcast zu veröffentlichen, dessen Thema, Konzept oder Inhalt mit den gemeinsam mit BLUE BAY STUDIOS produzierten Podcasts in Verbindung gebracht werden kann.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die aus oder im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft entstehen, dem die AGB zugrunde liegen, einschließlich eines Streits über sein Zustandekommen oder seine Gültigkeit, unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen ordentlichen Gerichtes jenes Ortes, an dem BLUE BAY STUDIOS ihren Sitz hat. Unabhängig davon ist BLUE BAY STUDIOS berechtigt, nach ihrer Wahl den Kunden vor dem nach seinem Sitz oder seiner Niederlassung sachlich zuständigen ordentlichen Gericht zu klagen.
11.2 Der auf Grundlage dieser AGB abgeschlossene Vertrag unterliegt dem materiellen österreichischen Sachrecht. Die Anwendungd es UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12. Geheimhaltung
12.1 Die Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
12.2 Das geistige Eigentum sowie alle sonstigen Rechte an den von BLUE BAY STUDIOS, ihren Mitarbeitern und oder hinzugezogenen Dritten geschaffenen Werken oder sonstigen Arbeitsergebnissen, in Projekte eingebrachtes Know how und Unterlagen, wie Programme, Konzepte, Analysen, Pläne, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Kostenvoranschläge, Berechnungen, Datenträger, Dokumentationen und ähnliche, verbleiben exklusiv bei BLUE BAY STUDIOS. Dem Kunden stehen auf Grund seiner etwaigen Mitwirkung keine Rechte an den Ergebnissen zu. Die Ergebnisse können von BLUE BAY STUDIOS jederzeit zurückgefordert werden. Bei Nichtzustandekommen des Geschäfts sind sämtliche Ergebnisse jedenfalls unverzüglich ohne Aufforderung zurückzustellen.
13. Verschiedenes
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder gesetzwidrig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsteile verpflichten sich in diesem Fall, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen und der wirtschaftlichen Zielsetzung der Vertragsteile am nächsten kommt.
13.2 Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag sowie die dem Vertrag zugrunde liegenden AGB wegen Irrtums anzufechten oder aus sonstigen Gründen anzufechten.
13.3 Die Abtretung von Ansprüchen des Kundenbedarf zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von BLUE BAY STUDIOS. BLUE BAY STUDIOS ist berechtigt, seine Forderungen zu Finanzierungszwecken an Dritte abzutreten.
13.4 Soweit der auf Grund dieser AGB abgeschlossene Vertrag oder sofern die AGB schriftliche Mitteilungen an die jeweilige andere Partei vorsehen, so gelten diese als bewirkt, wenn sie an die jeweils zuletzt genannte Adresse erfolgt sind.
13.5 BLUE BAY STUDIOS ist berechtigt, jederzeit die Erfüllung seiner eigenen Pflichten auszusetzen oder zu hemmen, wenn sich nach einem Vertragsabschluss herausstellt, dass der Kunde einen wesentlichen Teil seiner Pflicht nicht erfüllen wird, sei es wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Fähigkeit, den Vertrag zu erfüllen oder wegen eines schwerwiegenden Mangels seiner Kreditwürdigkeit oder wegen seines Verhaltens bei der Vorbereitung der Erfüllung oder bei der Erfüllung des Vertrages oder vorangehender Verträge. Die Voraussetzung liegt jedenfalls vor, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet.
13.6 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages automationsgestützt gespeichert und verarbeitet werden.
FILMMUSIK KOMPOSITION UND SOUND DESIGN
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu den AGB von BLUE BAY STUDIOS für alle Rechtsgeschäfte über die Komposition, Produktion und Lieferung von Filmmusik, Trailer Musik, Musik für Werbung, Musik für Games, Musik für digitale Medien sowie Sound Design und Audio Postproduktion zu Bild, unabhängig davon, ob der oder die Auftraggeber:in, Unternehmer:in oder Verbraucher:in ist.
1.2 Als Bildmaterial gelten insbesondere Schnittfassungen, Picture Lock Fassungen, Trailer Cuts, Animatics, Storyboards, Timecode Referenzen, EDLs sowie alle vergleichbaren Vorlagen, nach denen Komposition, Timing und Mischung ausgerichtet werden. Als Deliverables gelten insbesondere Mixes, Stems, Alternate Cuts, Versions, M&E, Surround oder Immersive Formate sowie technische Spezifikationen, die im Produktionsvertrag oder Angebot schriftlich definiert sind.
2. Erinnerungan Mitwirkungspflichten und Rechteklärung
2.1 Der oder die Auftraggeber:in hat sicherzustellen, dass BLUE BAY STUDIOS alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Schnittfassungen, Timecode Referenzen, Spezifikationen und Freigaben rechtzeitig erhält und dass der oder die Auftraggeber:in über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt. Der oder die Auftraggeber:in haftet für alle Ansprüche Dritter, die aus fehlenden oder unzureichenden Rechten an gelieferten Materialien entstehen, und hält BLUE BAY STUDIOS diesbezüglich schadlos.
2.2 Werden Temp Tracks, Referenzmusiken oder Referenzsounds zur Verfügung gestellt, dienen diese ausschließlich als Orientierung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Lizenzierung oder Rechteklärung dieser Referenzen vereinbart wird. BLUE BAY STUDIOS schuldet keine Übernahme oder Reproduktion fremder Werke und übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung fremder Referenzen durch den oder die Auftraggeber:in.
3. Picture Lock, Änderungen am Bildstand und Change Requests
3.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird, basiert die Leistung von BLUE BAY STUDIOS auf einer vom oder von der Auftraggeber:in freigegebenen Schnittfassung. Änderungen am Bildstand, am Timing, am Timecode, an Szenenlängen, am Off Text, an Dialog oder an der Dramaturgie nach Beginn der Komposition oder des Sound Designs gelten als Change Request und verursachen Mehrkosten.
3.2 Wenn der oder die Auftraggeber:in Änderungen am Bildstand oder an Spezifikationen vornimmt, ist der oder die Auftraggeber:in verpflichtet, BLUE BAY STUDIOS unverzüglich schriftlich zu informieren und aktualisierte Referenzen bereitzustellen. Verzögerungen, Mehraufwände und Qualitätsabweichungen, die aus verspäteten oder unvollständigen Änderungen resultieren, gehen zu Lasten des oder der Auftraggeber:in.
4. Abnahme, Freigaben und Versionierung
4.1 BLUE BAY STUDIOS stellt Zwischenstände in Form von Demos, Mockups oder Preview Mixes zur Verfügung, sofern dies im Angebot vorgesehen ist oder sich aus der Projektlogik ergibt. Freigaben erfolgen schriftlich. Unterbleibt eine fristgerechte Rückmeldung innerhalb angemessener Frist, ist BLUE BAY STUDIOS berechtigt, den nächsten Produktionsschritt auf Basis des zuletzt übermittelten Standes fortzusetzen oder die Leistung bis zur Freigabe auszusetzen.
4.2 Sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird, sind zwei Korrekturschleifen im kreativen Rahmen der freigegebenen Richtung inkludiert. Jede darüber hinausgehende Korrekturschleife sowie jede zusätzliche Version, Alternate, Cutdown oder Recut wird als Zusatzleistung nach Zeitaufwand verrechnet.
5. Nutzungsrechte, Übergang, Sperrfristen, Credit
5.1 Nutzungsrechte an der von BLUE BAY STUDIOS geschaffenen Musik und den dazugehörigen Produktionen, Mixes und Deliverables werden erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Forderungen eingeräumt. Bis zum vollständigen Zahlungseingang ruhen sämtliche Nutzungsbefugnisse.
5.2 Der Umfang der Nutzungsrechte, insbesondere Exklusivität, Buyouts, Medien, Territorien, Laufzeiten, Bearbeitungsrechte und Weitergabe an Dritte, richtet sich ausschließlich nach der schriftlichen Vereinbarung im Produktionsvertrag oder Angebot. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung wird ein einfaches Nutzungsrecht für den konkret vereinbarten Zweck eingeräumt.
5.3 Rechte an Rohmaterial, Projektdateien, Session Files, Libraries, Presets und internen Produktionsmitteln verbleiben bei BLUE BAY STUDIOS, sofern nicht ausdrücklich schriftlich deren Herausgabe als Deliverable vereinbart wird.
5.4 BLUE BAY STUDIOS ist berechtigt, das Projekt als Referenz zu nennen und Ausschnitte in angemessenem Umfang für Portfoliozwecke zu verwenden, sofern keine schriftliche Geheimhaltung oder Sperrfrist entgegensteht. Für Filmprojekte gilt eine Sperrfrist bis zur Veröffentlichung oder Premiere, für Werbeprojekte bis zum Kampagnenstart, und für Corporate Projekte eine Sperrfrist von drei Monaten ab Abnahme, sofern nicht schriftlich eine abweichende Sperrfrist vereinbart wird.
5.5 Sofern branchenüblich und soweit vereinbart, erfolgt ein Credit in geeigneter Form, etwa als Music by BLUE BAY STUDIOS oder als namentlicher Credit. Die konkrete Schreibweise und Platzierung ist schriftlich zu vereinbaren.
6. Drittdienstleister, Musiker:innen, Orchestrierung und Zusatzkosten
6.1 Werden Dritte beigezogen, insbesondere Musiker:innen, Sprecher:innen, Orchestrator:innen, Notist:innen, externe Tonstudios, Mixing Engineers oder Mastering Engineers, so gelten diese als Zusatzleistungen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot inkludiert sind. BLUE BAY STUDIOS ist berechtigt, diese Kosten zu kanalisieren und weiterzuverrechnen oder den oder die Auftraggeber:in zur direkten Bezahlung gegenüber Dritten zu verpflichten.
6.2 Wenn für das Projekt Rechteklärungen, Lizenzen oder Freigaben erforderlich sind, insbesondere Synchronisation, Sampling, Cover, Archivmaterial, Geräuschlibrary Lizenzen oder Plattformlizenzen, trägt der oder die Auftraggeber:in diese Kosten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird.
7. Technische Spezifikationen und Haftung
7.1 BLUE BAY STUDIOS schuldet die Einhaltung jener technischen Spezifikationen, die schriftlich vereinbart wurden, insbesondere Sample Rate, Bit Depth, Loudness Targets, Channel Layouts, Delivery Splits, Timecode Settings und Dateiformate. Änderungen an technischen Spezifikationen nach Produktionsbeginn gelten als Change Request.
7.2 BLUE BAY STUDIOS haftet nicht für Qualitätsgrenzen, die aus der Qualität des vom oder von der Auftraggeber:in bereitgestellten Materials resultieren. BLUE BAY STUDIOS haftet weiters nicht für Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung, auf nachträgliche Schnittänderungen oder auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind.
7.3 Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Festival oder Kampagnenerfolge, Nichterreichung von KPIs oder vergleichbare wirtschaftliche Erwartungen ist ausgeschlossen.
8. Wettbewerbsverbot bei Filmmusik, Trailer Musik, Werbung, Games und Sound Design
8.1 Bei Leistungen im Bereich Filmmusik, Trailer Musik, Musik für Werbung, Games, digitale Medien sowie Sound Design erfolgt die Leistungserbringung auf Basis der vom oder von der Auftraggeber:in freigegebenen Schnittfassung, insbesondere einer Picture Lock Fassung, sowie der vereinbarten technischen Spezifikationen.
8.2 Für die Dauer der laufenden Produktion verpflichtet sich der oder die Auftraggeber:in, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BLUE BAY STUDIOS keine parallel beauftragten Kompositionen oder Sound Design Leistungen für dasselbe Projekt oder identische Bildinhalte durch Dritte durchführen zu lassen.
8.3 Dieses Wettbewerbsverbot gilt projektbezogen und unabhängig davon, ob der oder die Auftraggeber:in als Künstler:in, Produzent:in, Agentur oder Unternehmen auftritt.
8.4 Ein Verstoß berechtigt BLUE BAY STUDIOS zur Aussetzung der Leistung und zur Abrechnung aller bis dahin erbrachten Leistungen.